Unser Unterricht

…findet in modernen Räumen und lockerer Atmosphäre statt. Mit neuesten und verschiedenen Medien wird euch das Lernen Spaß machen.

Unterricht in der Fahrschule Riewenherm

In Bielefeld-Sennestadt (Heideblümchen) sind wir montags und mittwochs von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr für euch da.

In Schloß Holte (Pollstraße 7) sind wir dienstags und donnerstags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr für euch da.

In Schloß Holte-Stukenbrock (Hauptstraße 25) sind wir montags und mittwochs von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr für euch da.

In Verl (Zum Meierhof 11) sind wir dienstags und donnerstags von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr für euch da.

In der ersten halben Stunde könnt ihr euch anmelden und informieren.

Der Unterricht

Unser Konzept gilt als vorbildlich. Wir erklären gut, setzen moderne Medien ein und arrangieren kreative Gruppenphasen.

Der Fragebogen

Wir machen Unterricht. Das Ausfüllen des Prüfungsfragebogen ist nicht Gegenstand des theoretischen Mindestunterrichts.

Ausdauertest (Vortest)

Wir möchten, dass ihr die Prüfung beim ersten Mal besteht. Durchfallen ist blöd und teuer. Deshalb testen wir euch, bevor wir euch zur Prüfung melden. Unsere Bestehensquote ist spitze.

Der Führerscheinantrag

Den Führerscheinantrag füllen wir gemeinsam aus. Ihr benötigt 4 Dinge:

Die Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

Direkterwerb

Die Klassen A, A1, M

M Mindestalter: 16: Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 qcm und bis 45 km/h
A1 Mindestalter: 16: Leichtkrafträder bis 125 qcm, bis 11 kW. Für 16- und 17-jährige: 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
A Mindestalter: 18: Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten zwei Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg, ab 25 Jahre Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung möglich

Die Klasse B

B Mindestalter: 18: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt

Die Klassen L und T

L Mindestalter: 16: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

Erweiterungen

Die Klasse BE

B Mindestalter: 18 / Vorbesitz Klasse B: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen