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Neues Fahreignungsregister FAER tritt in Kraft – Bußgeldkatalog verschärft.

Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird ab dem 01.05.2014 in Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Damit geht eine Anpassung des Bußgeldkataloges einher. Verstöße werden künftig mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Aufgenommen werden nur noch Delikte, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Somit reduzieren sich die Zahl der eintragungsfähigen Ordnungswidrigkeiten. Punkte verjähren nun eigenständig und werden nicht mehr durch neue Einträge verlängert. Die Obergrenze für Verwarnungsgelder steigt von 35 Euro auf 55 Euro an, womit die Grenze für Bußgelder von 40 auf 60 Euro angehoben wird. Es wird weiterhin möglich sein, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abzubauen. Diese Seminare werden zunächst für eine Dauer von fünf Jahren erprobt.

Null-Promille-Grenze für alle Fahranfänger

Seit dem 1. August 2007 gilt mit dem Alkoholgrenzwert von 0,0 ‰ ein striktes Alkoholverbot für alle Fahranfänger in der Probezeit.
Dieser Grenzwert gilt außerdem generell für alle Führerscheinbesitzer bis zum 21. Lebensjahr, unabhängig von ihrem Alter beim Erwerb der Fahrerlaubnis.

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