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Neue Fahrschule in Schloß Holte-Stukenbrock

Ab dem 1. März 2010 sind wir auch in der Hauptstraße 25 in 33758 Schloß Holte-Stukenbrock zu finden.

Unsere Öffnungszeiten sind Montag und Mittwoch von 18–20 Uhr.

Neueröffnung

Ab dem 22. März 2010 wird die Fahrschule in der Marienstraße 3 in Kaunitz unter dem Namen »Fahrschule Riewenherm GmbH« eröffnet.

Neue amtliche Prüfungsfragen

Seit dem 01.12.2009 sind neue amtliche Fragen zur Führerscheinprüfung eingeführt. Der neue Fragebogen liegt für alle, die zu Hause lernen, in unseren Filialen bereit und kann dort abgeholt werden.

Null-Promille-Grenze für alle Fahranfänger

Seit dem 1. August 2007 gilt mit dem Alkoholgrenzwert von 0,0 ‰ ein striktes Alkoholverbot für alle Fahranfänger in der Probezeit.
Dieser Grenzwert gilt außerdem generell für alle Führerscheinbesitzer bis zum 21. Lebensjahr, unabhängig von ihrem Alter beim Erwerb der Fahrerlaubnis.

Fortbildungsseminar für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe

Wer kann teilnehmen?

Jeder der eine Fahrerlaubnis der Klasse B, also den PKW-Führerschein, seit mindestens 6 Monaten besitzt und noch in der Probezeit ist.

Durch die Teilnahme kann die Probezeit um bis zu einem Jahr verkürzt werden!

Das gilt auch für Fahranfänger, deren Probezeit auf 4 Jahre verlängert wurde.
Weitere Informationen zu diesem Thema findest du unter www.fuersicheresfahren.de.

Begleitendes Fahren („Führerschein mit 17“)

Immer wieder hört und liest man vom Führerschein mit 17, doch was bedeutet das genau?

Durch das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ sollen die Unfallzahlen der jungen Fahranfänger gesenkt werden, weil sie durch ihre geringe Erfahrung und Risikobereitschaft häufig die Unfallverursacher sind. Die Ausbildung des „Begleitenden Fahren mit 17“ ist die gleiche wie beim Fahren ab 18; nur bei den Antragsformalitäten und dem Dokument zum Fahren ist etwas anders:

Du meldest Dich ab 16 1/2 Jahren bei uns an und gibst uns die Personen an, die dich beim Fahren begleiten können. Von jeder dieser Begleitpersonen benötigen wir den Personalausweis und den Führerschein. Wir kopieren die Dokumente und drucken dir eine Einverständniserklärung aus, die die Begleitpersonen unterschreiben müssen. Nun kannst du mit der Ausbildung beginnen und erhälst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, mit der du unter Mitnahme einer der eingetragenen Begleitpersonen fahren darfst. Ab dem 18. Geburtstag holst du dir dann den richtigen Kartenführerschein beim Straßenverkehrsamt ab.

Begleitpersonen für das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Aufgaben

Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. Die rechtliche Verantwortung bleibt weiterhin beim Fahrer!

Zusätzliche Gebühren

Für die erste Begleitperson berechnet das Straßenverkehrsamt Güterloh 20,– €, für jede weitere Begleitperson 10,– €. Das Straßenverkehrsamt Bielefeld berechnet für jede Beleitperson 10,– €.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auch unter fahrtipps.de.