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Führerschein ab 17

Immer wieder hört und liest man vom Führerschein ab 17, doch was bedeutet das genau?

Durch das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ sollen die Unfallzahlen der jungen Fahranfänger gesenkt werden, weil sie durch ihre geringe Erfahrung und Risikobereitschaft häufig die Unfallverursacher sind. Die Ausbildung des „Führerschein ab 17“ ist die gleiche wie beim Fahren ab 18; nur bei den Antragsformalitäten und dem Dokument zum Fahren ist etwas anders:

Du meldest Dich ab 16 1/2 Jahren bei uns an und gibst uns die Personen an, die dich beim Fahren begleiten können. Von jeder dieser Begleitpersonen benötigen wir den Personalausweis und den Führerschein. Wir kopieren die Dokumente und drucken dir eine Einverständniserklärung aus, die die Begleitpersonen unterschreiben müssen. Nun kannst du mit der Ausbildung beginnen und erhälst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, mit der du unter Mitnahme einer der eingetragenen Begleitpersonen fahren darfst. Ab dem 18. Geburtstag holst du dir dann den richtigen Kartenführerschein beim Straßenverkehrsamt ab.

Begleitpersonen für den „Führerschein ab 17“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3)
  • Nicht mehr als 1 Punkt
  • Maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut
  • Die Person muß in der Prüfbescheinigung eingetragen sein!

Aufgaben

Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. Die rechtliche Verantwortung bleibt weiterhin beim Fahrer!

Zusätzliche Gebühren

Für die erste Begleitperson berechnet das Straßenverkehrsamt Güterloh 20,– €, für jede weitere Begleitperson 10,– €. Das Straßenverkehrsamt Bielefeld berechnet für jede Begleitperson 10,– €.

Solltest du Fragen zum Führerschein ab 17 haben. Kannst uns gerne eine E-Mail schreiben oder unser Kontaktformular nutzen.