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Klasse A1 (125´er Motorradführerschein)

Mindestalter 16 Jahre
Einschluss: AM
Start der Fahrstunden: Fahrschule Sennestadt

  • Krafträder mit
    Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 01 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW
Honda CBF | KTM Duke
Honda CBF | KTM Duke

Für den Führerschein Klasse A1 musst du mindestens 16 Jahre alt sein. In der theoretischen und praktischen Ausbildung lernst du unter anderem die Verkehrsregeln kennen und anzuwenden und den Umgang mit dem Fahrzeug auch in möglichen Gefahrensituationen. Da du mit deinem Leichtkraftrad auch schneller als 50 km/h unterwegs sein kannst, sind auch Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten erforderlich. Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung darfst du dann Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm und max. 11 kW fahren. Seit dem 19.01.2013 fällt die Drosselung auf 80 km/h für unter 18-jährige weg. Damit die Maschine für dich dennoch gut beherrschbar bleibt und nicht zu schnell beschleunigen kann, muss sie ein auf die Leistung abgestimmtes Leergewicht haben.

Darum also bitte noch beachten: leistungsbezogenes Leergewicht entspricht max. 0,1 kW/kg.

Seit dem 19.01.2013 darfst du mit der Klasse A1 auch 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern führen. Die Leistung darf bei diesen Fahrzeugen nicht mehr als 15 kW betragen.

Klasse A2 (Motorradführerschein, gedrosselt)

Mindestalter 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Start der Fahrstunden: Fahrschule Sennestadt

  • Krafträder mit Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Kawasaki ER 6 N
Kawasaki ER 6 N

Für den Motorradführerschein Klasse A2 musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Hier wird zunächst zwischen einem Direkteinstieg und einem Aufstieg unterschieden.

Bei einem Direkteinstieg erweiterst du in der theoretischen und praktischen Ausbildung unter anderem deine Kenntnisse über die Verkehrsregeln und lernst die Besonderheiten des Motorradfahrens kennen und den Umgang mit dem Fahrzeug auch in möglichen Gefahrensituationen. Genau wie beim Autoführerschein sind auch Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten erforderlich. Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung darfst du dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW fahren. Damit das Motorrad für dich noch gut beherrschbar bleibt und nicht zu schnell beschleunigen kann, muss es ein auf die Leistung abgestimmtes Leergewicht haben. Darum also bitte noch beachten: leistungsbezogenes Leergewicht entspricht max. 0,2 kW/kg. Zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis darfst du dann mit einer erneuten praktischen Prüfung in die Klasse A aufsteigen.

 

Für einen Aufstieg aus der Motorradführerschein Klasse A1 ist kein erneuter Theorieteil erforderlich, vorausgesetzt du hast diese Fahrerlaubnis vor mehr als 2 Jahren erworben. Um festzustellen ob du mit einem PS stärkeren Motorrad zurecht kommst, ist eine praktische Prüfung sowie eine Vorbereitung darauf natürlich notwendig. Schau bitte auch unter theoretische und praktische Ausbildung zum Motorradführerschein - da findest du noch mehr zu diesem Thema.

Klasse A (Motorradführerschein, offen)

Mindestalter bei Aufstieg von A2: 20 Jahre
Mindestalter für Trikes: 21
Mindestalter im Direkteinstieg: 24
Einschluss: AM, A1, A2
Start der Fahrstunden: Fahrschule Sennestadt

  • Kräfträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW
Kawasaki ER 6 N
Kawasaki ER 6 N

Für den Motorradführerschein Klasse A wird zunächst zwischen einem Direkteinstieg und einem Aufstieg unterschieden.

Für den Direkteinstieg in die Motorradführerschein Klasse A musst du mindestens 24 Jahre alt sein. In der theoretischen und praktischen Ausbildung erweiterst du unter anderem deine Kenntnisse über die Verkehrsregeln und lernst die Besonderheiten des Motorradfahrens kennen und den Umgang mit dem Fahrzeug auch in möglichen Gefahrensituationen. Genau wie beim Autoführerschein sind auch Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten erforderlich. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung für den Motorradführerschein, darfst du dann alle Krafträder und auch Krafträder mit Beiwagen fahren.

 

Einen Aufstieg kannst du bereits im Alter von 20 Jahren machen, vorausgesetzt du besitzt seit min. 2 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse A2. Da du ja schon einmal den Theorieteil einer Motorradausbildung durchlaufen hast, verzichtet der Gesetzgeber auf eine erneute theoretische Ausbildung und Prüfung. Um festzustellen ob du mit einem PS stärkeren Motorrad zurecht kommst, ist eine praktische Prüfung sowie eine Vorbereitung darauf notwendig.

 

Seit dem 19.01.2013 fallen auch 3-rädrige Kraftfahrzeuge in die Klasse A (vorher B). Alle die vor diesem Datum den Autoführerschein gemacht haben, dürfen damit auch weiterhin Trikes fahren. Möchtest du die Motorradführerschein Klasse A nur nutzen um Trikes zu fahren, kannst du die Fahrerlaubnis bereits mit 21 Jahren erwerben.