Unsere weiteren Leistungen
Neben dem regulären praktischen und theoretischen Unterricht bieten wir euch folgende weitere Leistungen an:
Nachschulungen
Solltet ihr in eurer 2-jährigen Probezeit fahrauffällig geworden sein, habt ihr bei uns die Möglichkeit an der gesetzlich vorgeschriebenen Nachschulung (ASF) teilzunehmen.
Diese Nachschulung besteht aus vier Sitzungen von je 135 min, die in Gruppen von 6-12 Teilnehmern stattfinden. Zusätzlich ist eine Fahrprobe vorgeschrieben, in der ihr in einer Dreiergruppe mit einem Fahrlehrer eine vorgegebene Strecke abfahren müsst.
Energie-Spar-Training
Im Sinne unserer Umwelt und auch eures Geldbeutels ist eine energiesparende Fahrweise auf jeden Fall ratsam. In speziellen Trainings-Kursen bekommt ihr von uns alles Wissenswerte in Theorie und Praxis vermittelt.
Forbildungsseminare für Fahranfänger
bestehend aus
drei Gruppentreffen in der Fahrschule,
einer Übungs- und Beobachtungsfahrt,
praktischen Sicherheitsübungen auf einem Übungsplatz.
Wer kann teilnehmen?
Jeder der eine Fahrerlaubnis der Klasse B, also den PKW-Führerschein, seit mindestens 6 Monaten besitzt und noch in der Probezeit ist.
Durch die Teilnahme kann die Probezeit um bis zu einem Jahr verkürzt werden!
Das gilt auch für Fahranfänger, deren Probezeit auf 4 Jahre verlängert wurde.
Tipp:
Fortbildungsseminare werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt.
Verabredet euch zur gemeinsamen Teilnahme!
Sofortmassnahmen am Unfallort (mit Sehtest)
Unser Service für euch, regelmäßige Kurse werden über uns in eigenen Räumen (Pollstraße 7, Schloß Holte) durchgeführt.
Jedermann kann an den Kursen teilnehmen, sie sind auch zur Auffrischung geeignet.
Kosten: € 20,- (Sehtest: zusätzlich € 6,05)
