Klasse AM (50er Rollerführerschein)
Mindestalter 15 Jahre
Start der Fahrstunden: Fahrschule Sennestadt
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor - Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren - Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg
Für den Rollerführerschein Klasse AM musst du mindestens 15 Jahre alt sein. In der theoretischen und praktischen Ausbildung lernst du unter anderem die Verkehrsregeln kennen und anzuwenden und den Umgang mit dem Roller auch in möglichen Gefahrensituationen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhältst du deinen Rollerführerschein und darfst nun Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 45 km/h und max. 50 ccm fahren (Elektromotoren max. 4 kW).
Seit dem 19.01.2013 fallen auch 3-rädrige Kleinkrafträder und 4-rädrige Leicht-KFZ in die Klasse AM (vorher Klasse S). Natürlich gilt auch hier: bbH max. 45 km/h und Hubraum max. 50 ccm (Diesel-/Elektromotor max. 4 kW). Bei Leicht-KFZ darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen